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zu 1) im Prinzip "ja"; solange der Bindfaden nur zum "Abspannen" von Bauteilen des Krans verwendet wird. nicht gewünscht wäre z.B., den Bindfaden in möglicherweise verdrillter Form auf Länge mit Papierteilen zu verkleben, um die Stabilität einzelner Papierteile zu erhöhen; solche Maßnahmen - wie auch die Verwendung von PU-Schaum oder ähnlichem - mit denen die Steifigkeit von Papierteilen selbst erhöht würde, sind nicht zugelassen.
zu 2) ja, das Gegengewicht muss vor Anhängen der Zusatzmasse montiert sein, und der Kran darf dann nicht umfallen
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